Alle start Infos für die Presse
start. So geht moderner SPNV.

Dezember 2017 | Start erhält Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs.2 AEG

Das 2016 gegründete Eisenbahnverkehrsunternehmen Regionalverkehre Start Deutschland GmbH erhielt am 5. Dezember 2017 vom Eisenbahn-Bundesamt die Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 2 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz).

Frankfurt a. M., 13.12.2017

„Trotz eines sehr knappen Zeitplans haben wir es geschafft, dem Eisenbahn-Bundesamt ein überzeugendes Sicherheitsmanagementsystem für die Beförderung von Personen im Schienenverkehr vorzulegen.“ freut sich Alexander Falkenmeier, Geschäftsführer der Regionalverkehre Start Deutschland GmbH. 

In gemeinsamen produktiven Sitzungen zwischen Start und der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem EBA (Eisenbahn-Bundesamt), wurden die Nachweisdokumente für das Sicherheitsmanagementsystem weiter geschärft und führten nun zu einer erfolgreichen Bescheidung. Damit hat die Regionalverkehre Start Deutschland GmbH erfolgreich nachgewiesen, dass sie die nationalen Anforderungen für den sicheren Eisenbahn-Verkehrsbetrieb erfüllt und darüber hinaus den EU-rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Sie ist ab sofort offiziell berechtigt, am öffentlichen Eisenbahnbetrieb teilzunehmen und gemeinsam mit ihren Töchtern Eisenbahnverkehrsleistungen zu erbringen.